Am 11.12.2025 lud die AfD zu einem „Bürgerdialog“ nach Bad Freienwalde. Das Bündnis „Bad Freienwalde ist bunt“ rief zum Gegenprotest auf und 60 Menschen folgten diesem Aufruf.
Am Abend des 11.12.2025 hielten wir uns mit unserem Protest an dem mit der Polizei telefonisch und vor Ort abgesprochenen Standort, Waldstraße Ecke Karl Weise Straße, gegenüber dem Schüler*innenclub auf, damit die AfD unseren Protest wahrnehmen konnte.
Zu Beginn der Veranstaltung im Schüler*innenclub rückten wir von der Einfahrt 30 Meter in Richtung Schüler*innenclub, damit die AfD unseren Protest auch weiterhin wahrnehmen konnte. Für uns war klar, dass dies im Rahmen des vereinbarten Standortes war, auf der gegenüberliegenden Gehwegseite zu bleiben, in Sicht und Hörweite des Schüler*innenclubs. In Reaktion auf Kritik einer AfD Sympathisantin setzten sich die Polizeieinsatzkräfte einer Beweissicherungseinheit und der Einsatzleiter in Bewegung. Der Einsatzleiter bestand, trotz Protest der Anmelderin darauf, dass die Kundgebung die 30 Meter zurück an den ursprünglichen Standort verlegt werden sollte. Daraufhin machte die Anmelderin eine Ansage und die 60 Teilnehmenden setzten sich langsam, aber eindeutig in Bewegung. Der Polizei ging dies offenbar nicht schnell genug. Die BFE-Einheit (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit) der Polizei wechselte unvermittelt die Straßenseite und begann, aggressiv auf die Menschen einzureden und zu schubsen. Zwei Protestierende wurden zu Boden gebracht, brutal festgehalten, mit Knien und Kabelbindern fixiert und zur Identitätsfeststellung in ein Polizeifahrzeug gebracht. Daraufhin brach ein unübersichtlicher Tumult aus, da die gesamte Gruppe der Protestierenden von dem unvermittelten Einsatz schockiert war.
Alles, was passiert ist, war, dass Menschen nicht schnell genug auf den zugewiesenen Platz zurück gegangen sind. Protest gegen eine AfD-Veranstaltung hat jedoch genau diesen Sinn: Laut zu sein und zu stören. Denn, dass Rechtsextremisten ungestört ihre Propaganda und Hetze an Schulen verbreiten können, finden wir unerträglich.
Die Polizeiarbeit hingegen sollte ihre Verhältnismäßigkeit wahren. Von uns ging zu keiner Zeit eine Gefahr aus. Wir blieben auf der zugewiesenen Straßenseite, protestierten kraftvoll, aber vollkommen gewaltfrei und sind der Aufforderung der Polizei nachgekommen.
Vom Zeitpunkt der Ansage durch die Anmelderin zurückzugehen, bis zum Einsatz der BFE-Einheit ist gerade einmal eine Minute vergangen. Es geht hier um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und um den verfassungsmäßigen Einsatz der Polizei!
BGH, URTEIL VOM 20.3.1975 „Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein Verfassungsgrundsatz, der das gesamte öffentliche Recht beherrscht“ Jede polizeiliche Maßnahme muss vorher geprüft werden, ob diese für das Ziel geeignet ist, das mildeste Mittel darstellt und nicht außer Verhältnis zu dem Zweck steht!
Versammlungen und Demonstrationen: Hier ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besonders wichtig, da das Recht auf Versammlungsfreiheit geschützt werden muss und Eingriffe nur bei konkreten Gefahren erlaubt sind.
Als die Personalien der beiden Protest-Teilnehmer aufgenommen wurden, drohte uns ein AfD-Sympathisant und polizeibekannter Neonazi. Er sagte, so würde das dann immer laufen, „wenn wir an der Macht sind.“ Aber dann hätten sie Waffen dabei und verteilten Kopfschüsse.
Wir haben diese Drohung zur Anzeige gebracht. Das zeigt einmal mehr, wie gefährlich die Anhänger der AfD sind.
Wir vom Bündnis „Bad Freienwalde ist bunt“ werden Rechtsextremismus nie als normal ansehen. Wir werden auch in Zukunft laut sein. Auch im Jahr 2026 werden wir uns für Vielfalt und Demokratie in Bad Freienwalde einsetzen. Macht mit und schließt euch uns an!